PePe Personalperspektiven GmbH Newplacement  ·  Recruiting  ·  Begleitung

Bald verfügbar

Neue Perspektiven
für Ihr Personal.

Wir sind gerade dabei, unsere neue Website zu bauen.
Schreiben Sie uns gerne schon jetzt.

← Zurück

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die PePe Personalperspektiven GmbH (kurz: PePe) bietet verschiedene, jeweils einzeln buchbare Dienstleistungen an. Diese bestehen aus der „aktiven Stellenanzeige" (A.), dem Recruiting (B.), dem Newplacement-Perspektivprogramm (C.) und der erfolgsbasierten Direktvermittlung (D.).

A. Die „aktive Stellenanzeige"

Im Rahmen der „aktiven Stellenanzeige" wird nachstehende Dienstleistung angeboten (nachfolgend ausschließlich geregelt unter A.).

§ 1 Gegenstand

(1) Unser Kunde bucht eine aktive Stellenanzeige. Dabei handelt es sich nicht um die Veröffentlichung einer klassischen (passiven) Stellenanzeige im Internet, sondern um eine KI basierte aktive Suche nach Kandidaten durch PePe auf Datengrundlage der Vakanz.

(2) Der Vertrag kommt zustande mit Annahme des Angebotes.

§ 2 Vergütung

(1) Die Kosten pro aktiver Anzeige richten sich nach dem gesondert übermittelten Angebot.

(2) Die in dem jeweiligen Angebot enthaltenen Preise und Konditionen sind Vertragsbestandteil. Änderungen der vereinbarten Preise bedürfen der Zustimmung beider Parteien in Textform.

(3) Die erste Monatsgebühr ist nach Annahme des Angebotes sofort fällig, die weiteren Gebühren jeweils monatlich. Der Kunde erhält auf digitalem Wege entsprechende monatliche Rechnungen.

§ 3 Leistungen

(1) Leistungsbestandteile von PePe sind, dass nach kundenseits digitaler Zuleitung der Vakanz und ggf. weiterer Auskünfte, die für die Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistung erforderlich und zweckmäßig sind, PePe das Suchprofil gemäß der Kundenanforderungen kalibriert, Kandidaten sucht und aufgefundene Kandidaten nach einem individuellen Vorscreening samt Erstansprache dem Kunden als Profil aufbereitet zuleitet.

1.1 Dazu wird zunächst das Suchprofil für die hauseigene KI entsprechend kalibriert und das Setup eingerichtet. PePe transformiert die Kunden-Anforderungen sodann in präzise Datenpunkte.

1.2 Anschließend erfolgt ein KI-Deep-Search, bei dem die Technologie von PePe das gesamte Open Web nach passenden Kandidaten durchleuchtet.

1.3 Werden passende Kandidaten gefunden, wird jeder Fund einzeln durch einen PePe-Algorithmus bewertet. Dadurch entsteht ein Matching-Score, der abbildet, wie sich die Passgenauigkeit zusammensetzt.

1.4 PePe übernimmt dann die diskrete und professionelle Erstansprache im Namen des Kunden und prüft dabei u.a. Softskills und Wechselmotivation der Kandidaten.

1.5 Die Ergebnisse von ausschließlich interviewbereiten Kandidaten („ready for interview") werden in Form von finalen Profilen aufbereitet und dem Kunden zugeleitet. Begleitend erhält der Kunde zu jedem vorgestellten Kandidaten eine klare Handlungsempfehlung für den Recruiting-Prozess.

(2) Die aktive Anzeige ist pro Laufzeitmonat 1-mal austauschbar. Das bedeutet, dass die Anzeige nicht an eine konkrete Vakanz geknüpft sein muss, sondern auch nacheinander für verschiedene Vakanzen genutzt werden kann. Wird die Austauschmöglichkeit in einem Monat während der Vertragslaufzeit nicht genutzt, kann diese in den Folgemonaten während der Vertragslaufzeit eingelöst werden.

(3) Dem Kunden steht kein Anspruch auf ein Vermittlungserfolg zu. Es sind nur unsere oben beschriebenen Tätigkeiten geschuldet.

§ 4 Laufzeit und Beendigung

(1) Vertragsbeginn ist mit Angebotsannahme.

(2) Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate.

(3) Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat, insofern er nicht jeweils zwei Wochen vor Ablauf der Mindest- oder Verlängerungslaufzeit gekündigt wurde.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt aufgrund eines wichtigen Grundes unberührt.

§ 5 Haftung

(1) Aufgrund der getroffenen Vorauswahl von Bewerbern durch PePe kann der Kunde keine Ansprüche geltend machen, insbesondere nicht für die Qualität der erbrachten Dienste des Bewerbers nach dem Abschluss entsprechender Rechtsgeschäfte mit dem Kunden.

(2) PePe haftet auch nicht für Angaben, die Bewerber in Lebenslauf, schriftlichen Korrespondenzen oder Gesprächen und sonstigen Kommunikationsformen gegenüber PePe gemacht haben. Der Kunde ist allein für die Überprüfung der durch den Bewerber gegenüber PePe gemachten Angaben verantwortlich. Auskunfts- oder Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber PePe in Bezug auf Daten des Arbeitsuchenden bestehen nicht.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu halten.

(4) Die Haftung von PePe ist der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des hier in Rede stehenden Geschäftes vorhersehbar und typisch ist, höchstens jedoch bis zur Erreichung des jeweiligen Auftragswertes (dieser richtet sich nach § 2 des Vertrages).

(5) Eine weitergehende Haftung von PePe besteht nicht.

(6) Der Haftungsausschluss gilt nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln von PePe, das zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führt. In diesem Falle haftet PePe nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 Verzug, Verrechnung, Abtretung

(1) Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Der Kunde gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er nicht spätestens am Tag nach Zugang der Rechnung zahlt. Zahlungen sind in jedem Fall nach § 366 Abs. 2 BGB zu verrechnen. PePe ist berechtigt, die Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten.

(2) Ist der Kunde mit mindestens einer fälligen Zahlung in Verzug, behält sich PePe vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. PePe wird den Kunden zur Fortsetzung des Vertrages auffordern.

(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber PePe in Verzug, ist PePe berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. PePe ist berechtigt die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Vertragsstrafe geltend machen. PePe bleibt vorbehalten, weiteren Schadensersatz, der über diese Vertragsstrafe hinausgeht, geltend zu machen, sollte dieser wegen der hier genannten Pflichtverletzungen und Verschulden des Kunden entstanden sein oder noch entstehen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

§ 7 Vertraulichkeit

(1) Ohne ausdrückliche Genehmigung durch PePe ist es dem Kunden nicht erlaubt, die Bewerberangaben an Dritte weiterzugeben. Der Kunde darf die Informationen lediglich im Rahmen des zwischen ihm und PePe bestehenden Rechtsverhältnisses nutzen.

(2) Der Vertragspartner verpflichtet sich ebenso, diese Daten zu sichern und gegen unbefugten Zugriff zu schützen. Die Profildaten und etwaig weitere zugesandte personenbezogenen Daten, müssen zurückgegeben oder gelöscht werden, wenn ein entsprechendes Rechtsgeschäft mit dem Kandidaten nicht zustande kommt.

(3) Die Vertragsparteien verpflichten sich, über diesen Vertrag und alle vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Unterlagen, Kenntnisse und Informationen, für die eine Vertragspartei nachweist, dass sie aus einem Grund allgemein bekannt geworden sind, den die Vertragspartei nicht zu vertreten hat. Die Geheimhaltungspflicht gilt über das Ende dieses Vertrages hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren.

(4) Die Parteien sind sich einig, dass sie jeweils als selbstständig datenschutzrechtlich Verantwortliche tätig werden. Die Parteien werden die maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften, die sich insbesondere aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der jeweils geltenden Fassung ergeben, beachten und einhalten. PePe wird seine im Rahmen dieses Vertrags eingesetzten Mitarbeiter und sonstigen Beauftragten im Hinblick auf die Regelungen zum Datenschutz verpflichten. Soweit im Einzelfall personenbezogene Daten im Auftrag seitens PePe verarbeitet werden, vereinbaren die Parteien eine gesonderte Abrede zur Auftragsverarbeitung. PePe muss vor der Übermittlung der Daten des Kandidaten an den Kunden die schriftliche Zustimmung des Kandidaten zu der Speicherung und der Weitergabe seiner Daten einholen und diesen darauf hinweisen, dass diese nach 12 Monaten von dem Kunden gelöscht werden. Der Kunde löscht die übermittelten Daten des Kandidaten nach 12 Monaten.

§ 8 Referenznennung und Nutzung von Marken

(1) Der Kunde gestattet PePe, ihn unter Nennung des Unternehmensnamens als Referenzkunden zu benennen. Dies umfasst insbesondere die Verwendung auf der Website, in Präsentationen, in Social Media sowie in sonstigen vertrieblichen und marketingbezogenen Materialien.

(2) Der Kunde räumt PePe hierfür ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht an seiner Marke sowie dem Unternehmenslogo ein, soweit dies zur vorgenannten Referenznennung erforderlich ist. Die Darstellung erfolgt sachlich und ausschließlich in Bezug auf die tatsächlich erbrachten Leistungen.

(3) Die Nutzung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Eigenwerbung und darf jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf bedarf der Textform (z. B. per E-Mail). Nach Eingang des Widerrufs wird die Referenznennung innerhalb eines angemessenen Zeitraums entfernt bzw. unterlassen.

(4) Eine weitergehende werbliche Darstellung, insbesondere Aussagen zur Qualität der Zusammenarbeit oder zur Erfolgsquote, erfolgt nur nach ausdrücklicher gesonderter Zustimmung des Kunden.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PePe gelten für alle Angebote und Verträge. Sie gelten auch dann ausschließlich, wenn der Vertrag durch Annahme unseres Angebotes zustande kommt. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

(3) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Bei Begründung der sachlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte ist das Amtsgericht Hamburg-Mitte zuständig.

(5) Soweit nach § 305c BGB zulässig, sind abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden nur wirksam, wenn sie in Schrift- oder Textform erfolgen. Dies gilt auch für Änderung dieser Schriftformabrede.

B. Recruiting

Im Rahmen des Recruitings werden verschiedene Abomodelle angeboten (nachfolgend ausschließlich geregelt unter B.).

§ 1 Gegenstand

(1) Unser Kunde bucht einen Recruiting-Slot im Rahmen eines Abonnements. Einen Recruiting-Slot buchen bedeutet, dass unser Kunde flexibel über diesen Slot Kandidaten für eine Vakanz suchen lassen kann.

(2) Auf Anfrage des Kunden wird PePe diesem ein individuelles Angebot unterbreiten.

(3) Der Vertrag kommt zustande mit Annahme des Angebotes, spätestens durch Durchführung des Briefings. Wenn die Annahme durch den Kunden mit Änderungen versehen ist oder nach Ablauf einer Angebotsfrist eingeht, stellt sie ein neues Angebot dar, das PePe ausdrücklich oder stillschweigend annehmen kann, indem PePe mit der Erbringung von Dienstleistungen beginnt.

§ 2 Vergütung

(1) Die monatlichen Kosten richten sich nach dem gesondert übermittelten Angebot.

(2) Die in dem jeweiligen Angebot enthaltenen Preise und Konditionen sind Bestandteil dieses Vertrages. Änderungen der vereinbarten Preise bedürfen der Zustimmung beider Parteien in Textform.

(3) Die erste Monatsgebühr ist nach erfolgtem Briefing sofort fällig, die weiteren Gebühren jeweils monatlich. Der Kunde erhält auf digitalem Wege entsprechende monatliche Rechnungen.

§ 3 Leistungen

(1) Leistungsbestandteile von PePe sind, dass nach einem umfassenden Briefing das nach Kundenvorstellungen individualisierte Recruiting-Projekt unmittelbar erstellt wird.

1.1 Zunächst wird dabei eine Stellenanzeige über digitale Plattformen per Multiposting generiert. Zusätzlich erfolgt eine Social Media Kampagne.

1.2 Anschließend geht PePe über verschiedene Mittel und Wege auf die zielorientierte Suche nach Kandidaten. Die Suche ist dabei individuell auf den Kunden zugeschnitten und von diversen Faktoren abhängig. Sie ist daher (markt-) dynamisch und wird stets situativ angepasst. Diese Suche kann erfolgen durch:

1.3 Des Weiteren führt PePe Interviews mit potenziellen Kandidaten und stellt dem Kunden nach erfolgter Vorselektion Kandidaten vor, sofern diese durch PePe für geeignet gehalten werden. Um optimale Besetzungsergebnisse der offenen Vakanz zu erzielen, behält sich PePe vor auch Kandidaten vorzustellen, die den kundenseits vorgegebenen Parametern nur überwiegend entsprechen, sofern der Kunde die Parameter nicht als explizit bindende Kriterien vorgegeben hat. Die Vorstellung erfolgt anhand aussagekräftiger schriftlicher Kandidatenprofile.

1.4 Der Kunde erhält zudem ein regelmäßiges Service-Reporting über den Umfang und/oder Ergebnisse der erbrachten Leistung. Die Inhalte des Service-Reporting (insbes. Häufigkeit, Umfang, Form) sind grds. jederzeit einvernehmlich änderbar. PePe wird dabei stets versuchen den individuellen Kundenwünschen und Bedarfen gerecht zu werden, sofern dies betriebswirtschaftlich verhältnismäßig erscheint. Durch vorbehaltlose Annahme signalisiert der Kunde die Akzeptanz der Dienstleistung. Die Reportings dienen unter anderem auch dazu auf beim Kunden identifizierte Herausforderungen/Störungen aufmerksam zu machen, um so gemeinsam etwaige Anpassungsbedarfe zu eruieren.

1.5 PePe ist als Ansprechpartner während des gesamten Recruitingprozesses verfügbar und begleitet sowohl den Kunden als auch Kandidaten beim Bewerbungsprozess (z.B. Terminkoordination, Einholung und Austausch von Feedback).

(2) Insofern sich kein Kandidat im Bewerbungsprozess befindet, ist der Slot austauschbar. Das bedeutet, dass der Slot nicht an eine konkrete Vakanz geknüpft ist, sondern auch nacheinander für verschiedene Vakanzen genutzt werden kann.

(3) Dem Kunden steht kein Anspruch auf ein Vermittlungserfolg zu. Mit vorliegendem Abomodell sind nur unsere oben beschriebenen Tätigkeiten geschuldet.

§ 4 Laufzeit und Beendigung

(1) Vertragsbeginn ist mit erfolgtem Briefing. Die Mindestlaufzeit richtet sich nach dem jeweils gewählten Modell und wird im Rahmen des Angebotes näher konkretisiert. Nach Ablauf der Mindestlaufzeit verlängert sich der Vertrag um einen weiteren Monat (im Optionsmodell der „Besetzungsgarantie" um weitere drei Monate), insofern er nicht zwei Wochen vorher gekündigt wurde.

(2) Hat der Kunde vorher gekündigt und es beginnt bis zum Ablauf der Laufzeitfrist ein Bewerbungsprozess (im Bewerbungsprozess befindet sich ein Kandidat, wenn dem Kunden das Profil vorgestellt wurde und das Profil weder abgelehnt noch zwischen dem Kandidaten und dem Kunden ein Rechtsverhältnis zustande gekommen ist), verlängert sich die Laufzeitfrist um einen weiteren Monat, wenn der Bewerbungsprozess nicht vor Ablauf der Laufzeitfrist endet. Keine Anwendung findet dieser Absatz bei dem Optionsmodell der „Besetzungsgarantie". Dort endet die Vertragslaufzeit nach Kündigung auch unabhängig von laufenden Bewerbungsprozessen.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Beendigung des Bewerbungsprozesses mitzuteilen. Solange der Kunde dies nicht mitteilt, geht PePe davon aus, dass der Prozess weiterhin stattfindet.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt aufgrund eines wichtigen Grundes unberührt. Ein solcher Grund liegt unsererseits insbesondere auch dann vor, wenn sich nach dem Briefing zeigt, dass sich in Abweichung zur vorher getroffenen Machbarkeitsanalyse wesentliche Umstände erschwerend geändert haben sollten (zum Beispiel durch ein seitens des Kunden zwischenzeitlich geändertes Stellenprofil, Verschlechterung des Marktes).

§ 5 Haftung

(1) Aufgrund der getroffenen Vorauswahl von Bewerbern durch PePe kann der Kunde keine Ansprüche geltend machen, insbesondere nicht für die Qualität der erbrachten Dienste des Bewerbers nach dem Abschluss entsprechender Rechtsgeschäfte mit dem Kunden.

(2) PePe haftet auch nicht für Angaben, die Bewerber in Lebenslauf, schriftlichen Korrespondenzen oder Gesprächen und sonstigen Kommunikationsformen gegenüber PePe gemacht haben. Der Kunde ist allein für die Überprüfung der durch den Bewerber gegenüber PePe gemachten Angaben verantwortlich. Auskunfts- oder Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber PePe in Bezug auf Daten des Arbeitsuchenden bestehen nicht.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu halten.

(4) Die Haftung von PePe ist der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des hier in Rede stehenden Geschäftes vorhersehbar und typisch ist, höchstens jedoch bis zur Erreichung des jeweiligen Auftragswertes (dieser richtet sich nach § 2 des Vertrages).

(5) Eine weitergehende Haftung von PePe besteht nicht.

(6) Der Haftungsausschluss gilt nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln von PePe, das zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führt. In diesem Falle haftet PePe nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 Verzug, Verrechnung, Abtretung

(1) Der Rechnungsbetrag ist nach dem Briefing und Zugang der Rechnung sofort ohne Abzug fällig. Der Kunde gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er nicht spätestens am Tag nach Zugang der Rechnung zahlt. Zahlungen sind in jedem Fall nach § 366 Abs. 2 BGB zu verrechnen. PePe ist berechtigt, die Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten.

(2) Ist der Kunde mit mindestens einer fälligen Zahlung in Verzug, behält sich PePe vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. PePe wird den Kunden zur Fortsetzung des Vertrages auffordern.

(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber PePe in Verzug, ist PePe berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. PePe ist berechtigt die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Vertragsstrafe geltend machen. PePe bleibt vorbehalten, weiteren Schadensersatz, der über diese Vertragsstrafe hinausgeht, geltend zu machen, sollte dieser wegen der hier genannten Pflichtverletzungen und Verschulden des Kunden entstanden sein oder noch entstehen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

§ 7 Vertraulichkeit

(1) Ohne ausdrückliche Genehmigung durch PePe ist es dem Kunden nicht erlaubt, die Bewerberangaben an Dritte weiterzugeben. Der Kunde darf die Informationen lediglich im Rahmen des zwischen ihm und PePe bestehenden Rechtsverhältnisses nutzen.

(2) Der Vertragspartner verpflichtet sich ebenso, diese Daten zu sichern und gegen unbefugten Zugriff zu schützen.

(3) Die Bewerbungsunterlagen, die im Eigentum von PePe stehen, müssen zurückgegeben oder vernichtet werden, wenn ein entsprechendes Rechtsgeschäft nicht zustande kommt.

(4) Die Vertragsparteien verpflichten sich, über diesen Vertrag und alle vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Unterlagen, Kenntnisse und Informationen, für die eine Vertragspartei nachweist, dass sie aus einem Grund allgemein bekannt geworden sind, den die Vertragspartei nicht zu vertreten hat. Die Geheimhaltungspflicht gilt über das Ende dieses Vertrages hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren.

(5) Die Parteien sind sich einig, dass sie jeweils als selbstständig datenschutzrechtlich Verantwortliche tätig werden. Die Parteien werden die maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften, die sich insbesondere aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der jeweils geltenden Fassung ergeben, beachten und einhalten. PePe wird seine im Rahmen dieses Vertrags eingesetzten Mitarbeiter und sonstigen Beauftragten im Hinblick auf die Regelungen zum Datenschutz verpflichten. Soweit im Einzelfall personenbezogene Daten im Auftrag seitens PePe verarbeitet werden, vereinbaren die Parteien eine gesonderte Abrede zur Auftragsverarbeitung. PePe muss vor der Übermittlung der Daten des Kandidaten an den Kunden die schriftliche Zustimmung des Kandidaten zu der Speicherung und der Weitergabe seiner Daten einholen und diesen darauf hinweisen, dass diese nach 12 Monaten von dem Kunden gelöscht werden. Der Kunde löscht die übermittelten Daten des Kandidaten nach 12 Monaten.

§ 8 Referenznennung und Nutzung von Marken

(1) Der Kunde gestattet PePe, ihn unter Nennung des Unternehmensnamens als Referenzkunden zu benennen. Dies umfasst insbesondere die Verwendung auf der Website, in Präsentationen, in Social Media sowie in sonstigen vertrieblichen und marketingbezogenen Materialien.

(2) Der Kunde räumt PePe hierfür ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht an seiner Marke sowie dem Unternehmenslogo ein, soweit dies zur vorgenannten Referenznennung erforderlich ist. Die Darstellung erfolgt sachlich und ausschließlich in Bezug auf die tatsächlich erbrachten Leistungen.

(3) Die Nutzung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Eigenwerbung und darf jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf bedarf der Textform (z. B. per E-Mail). Nach Eingang des Widerrufs wird die Referenznennung innerhalb eines angemessenen Zeitraums entfernt bzw. unterlassen.

(4) Eine weitergehende werbliche Darstellung, insbesondere Aussagen zur Qualität der Zusammenarbeit oder zur Erfolgsquote, erfolgt nur nach ausdrücklicher gesonderter Zustimmung des Kunden.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PePe gelten für alle Angebote und Verträge. Sie gelten auch dann ausschließlich, wenn der Vertrag durch Annahme unseres Angebotes zustande kommt. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

(3) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Bei Begründung der sachlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte ist das Amtsgericht Hamburg-Mitte zuständig.

(5) Soweit nach § 305c BGB zulässig, sind abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden nur wirksam, wenn sie in Schrift- oder Textform erfolgen. Dies gilt auch für Änderung dieser Schriftformabrede.

C. Newplacement-Perspektivprogramm

Im Rahmen eines Newplacement-Perspektivprogramms werden Dienstleistungen für einen Personalabbau/Personalumbau angeboten (nachfolgend ausschließlich geregelt unter C.).

§ 1 Gegenstand

(1) Unser Kunde bucht ein Projekt, das sog. Newplacement-Perspektivprogramm. Dabei handelt es sich um ein Maßnahmenpaket mit dem Hauptziel eigenes Personal mittels PePe-Matching-Technologie und Recruiting-Dienstleistungen sozialadäquat abzubauen sowie weiterer Projektbausteine (Inplacement/Outplacement).

(2) Der Vertrag kommt zustande mit Annahme des Angebotes.

§ 2 Vergütung

(1) Die Kosten des Projekts richten sich nach dem gesondert übermittelten Angebot.

(2) Die in dem jeweiligen Angebot enthaltenen Preise und Konditionen sind Vertragsbestandteil. Änderungen der vereinbarten Preise bedürfen der Zustimmung beider Parteien in Textform.

(3) Die erste Monatsgebühr (zzgl. einmaliger Einrichtungsgebühren) ist nach Annahme des Angebotes sofort fällig, die weiteren Gebühren jeweils monatlich. Der Kunde erhält auf digitalem Wege entsprechende monatliche Rechnungen.

§ 3 Leistungsbeschreibung

3.1 Kundensupport
Der Kunde erhält eine umfassende Projektbeschreibung sowie ein ausdifferenziertes Kommunikationspaket als Unterstützung für die Inhouse-Kommunikation.

3.2 Zugang PePe-Plattform
Der Kunde erhält Zugang zur digitalen PePe-Plattform. Dies wird per Einzel-IDs/Links ermöglicht (um dadurch für eine Vielzahl von Teilnehmenden einen Individualzugang zu gewährleisten).

3.3 Analyse und Matching
Nach Eingabe erforderlicher Daten durch den Kunden/Teilnehmende erfolgt kundeninitiiert eine Analyse des Teilnehmer-Profils sowie ein digital gestützter Abgleich mit dem aktuellen Arbeitsmarkt durch die hauseigene PePe-Matching-Technologie. Ergebnisse werden in einem umfassenden „Matching-Score" auf der Plattform abgebildet. Unsere Recruiting-Experten von PePe bewerten diese, daher erscheinen nur verifizierte Matches auf der Plattform/im Dashboard.

3.4 Bewerbungsunterstützung
Teilnehmende des Projektes können sich selbständig auf aufgefundene Matches bewerben. Dazu generiert PePe individuelle Bewerbungsunterlagen zur freien bedarfsgerechten Verwendung.

3.5 Personalvermittlung
Auf Wunsch übernimmt PePe unter Mitwirkung des Kunden/Teilnehmenden die kundenseits abgestimmte diskrete Direktansprache bei bis zu 10 potenziellen Arbeitgebern pro Teilnehmenden. Dazu platziert PePe die Teilnehmenden in ausgeschriebenen Bewerbungsverfahren aufgefundener Matches mittels eines eigens dafür erstellten Kandidaten-Profils.

3.6 Inplacement/Outplacement
Können Teilnehmende im Rahmen des Newplacement-Perspektivprogramms nicht erfolgreich in den Arbeitsmarkt vermittelt werden, erhalten Kunden ergänzende Bausteine zwecks Ermöglichung alternativer Personalkostenreduktion. Dies beinhaltet eine individuelle Identifikation geförderter Weiterbildungsmaßnahmen für die jeweiligen Teilnehmenden des Perspektivprogramms (Inplacement). Daneben erhält der Kunde eine strategische Grundsatzberatung für sichere Personalabbauprozesse (Outplacement).

3.7 Dem Kunden steht kein Anspruch auf ein Vermittlungserfolg zu. Es sind nur unsere oben beschriebenen Tätigkeiten geschuldet.

§ 4 Laufzeit und Beendigung

(1) Vertragsbeginn ist mit Angebotsannahme.

(2) Die Mindestlaufzeit beträgt 3 Monate.

(3) Danach verlängert sich der Vertrag jeweils um einen weiteren Monat, insofern er nicht jeweils zwei Wochen vor Ablauf der Mindest- oder Verlängerungslaufzeit gekündigt wurde.

(4) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt aufgrund eines wichtigen Grundes unberührt.

§ 5 Haftung

(1) Aufgrund der getroffenen Matches durch PePe kann der Kunde keine Ansprüche geltend machen.

(2) PePe haftet auch nicht für Angaben, die potenzielle Arbeitgeber in Stellenausschreibungen bzw. Teilnehmer in Lebenslauf, schriftlichen Korrespondenzen oder Gesprächen und sonstigen Kommunikationsformen gegenüber PePe gemacht haben. Auskunfts- oder Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber PePe in Bezug auf Daten des potenziellen Arbeitgebers/der Teilnehmenden bestehen nicht.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu halten.

(4) Die Haftung von PePe ist der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des hier in Rede stehenden Geschäftes vorhersehbar und typisch ist, höchstens jedoch bis zur Erreichung des jeweiligen Auftragswertes (dieser richtet sich nach § 2 des Vertrages).

(5) Eine weitergehende Haftung von PePe besteht nicht.

(6) Der Haftungsausschluss gilt nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln von PePe, das zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führt. In diesem Falle haftet PePe nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 6 Verzug, Verrechnung, Abtretung

(1) Der Rechnungsbetrag ist nach Zugang der Rechnung sofort ohne Abzug fällig. Der Kunde gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er nicht spätestens am Tag nach Zugang der Rechnung zahlt. Zahlungen sind in jedem Fall nach § 366 Abs. 2 BGB zu verrechnen. PePe ist berechtigt, die Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten.

(2) Ist der Kunde mit mindestens einer fälligen Zahlung in Verzug, behält sich PePe vor, weitere Leistungen bis zum Ausgleich des offenen Betrages nicht auszuführen. PePe wird den Kunden zur Fortsetzung des Vertrages auffordern.

(3) Ist der Kunde mit mindestens zwei fälligen Zahlungen gegenüber PePe in Verzug, ist PePe berechtigt, den Vertrag außerordentlich zu kündigen und die Leistungen einzustellen. PePe ist berechtigt die gesamte Vergütung, die bis zum nächsten ordentlichen Beendigungstermin fällig wird, als Vertragsstrafe geltend machen. PePe bleibt vorbehalten, weiteren Schadensersatz, der über diese Vertragsstrafe hinausgeht, geltend zu machen, sollte dieser wegen der hier genannten Pflichtverletzungen und Verschulden des Kunden entstanden sein oder noch entstehen. Dem Kunden bleibt vorbehalten, einen geringeren Schaden nachzuweisen.

§ 7 Vertraulichkeit

(1) Ohne ausdrückliche Genehmigung durch PePe ist es dem Kunden nicht erlaubt, die Matching-Daten an Dritte weiterzugeben. Der Kunde darf die Informationen lediglich im Rahmen des zwischen ihm und PePe bestehenden Rechtsverhältnisses nutzen.

(2) Der Vertragspartner verpflichtet sich ebenso, diese Daten zu sichern und gegen unbefugten Zugriff zu schützen.

(3) Die Vertragsparteien verpflichten sich, über diesen Vertrag und alle vertraulichen Informationen Stillschweigen zu bewahren und diese Dritten nicht zugänglich zu machen. Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für solche Unterlagen, Kenntnisse und Informationen, für die eine Vertragspartei nachweist, dass sie aus einem Grund allgemein bekannt geworden sind, den die Vertragspartei nicht zu vertreten hat. Die Geheimhaltungspflicht gilt über das Ende dieses Vertrages hinaus für einen Zeitraum von 3 Jahren.

(4) Die Parteien sind sich einig, dass sie jeweils als selbstständig datenschutzrechtlich Verantwortliche tätig werden. Die Parteien werden die maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften, die sich insbesondere aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der jeweils geltenden Fassung ergeben, beachten und einhalten. PePe wird seine im Rahmen dieses Vertrags eingesetzten Mitarbeiter und sonstigen Beauftragten im Hinblick auf die Regelungen zum Datenschutz verpflichten. Soweit im Einzelfall personenbezogene Daten im Auftrag seitens PePe verarbeitet werden, vereinbaren die Parteien eine gesonderte Abrede zur Auftragsverarbeitung. PePe muss vor der Übermittlung der Daten des Kandidaten an den Kunden die schriftliche Zustimmung des Kandidaten zu der Speicherung und der Weitergabe seiner Daten einholen und diesen darauf hinweisen, dass diese nach 12 Monaten von dem Kunden gelöscht werden. Der Kunde löscht die übermittelten Daten des Kandidaten nach 12 Monaten.

§ 8 Referenznennung und Nutzung von Marken

(1) Der Kunde gestattet PePe, ihn unter Nennung des Unternehmensnamens als Referenzkunden zu benennen. Dies umfasst insbesondere die Verwendung auf der Website, in Präsentationen, in Social Media sowie in sonstigen vertrieblichen und marketingbezogenen Materialien.

(2) Der Kunde räumt PePe hierfür ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht an seiner Marke sowie dem Unternehmenslogo ein, soweit dies zur vorgenannten Referenznennung erforderlich ist. Die Darstellung erfolgt sachlich und ausschließlich in Bezug auf die tatsächlich erbrachten Leistungen.

(3) Die Nutzung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Eigenwerbung und darf jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf bedarf der Textform (z. B. per E-Mail). Nach Eingang des Widerrufs wird die Referenznennung innerhalb eines angemessenen Zeitraums entfernt bzw. unterlassen.

(4) Eine weitergehende werbliche Darstellung, insbesondere Aussagen zur Qualität der Zusammenarbeit oder zur Erfolgsquote, erfolgt nur nach ausdrücklicher gesonderter Zustimmung des Kunden.

§ 9 Schlussbestimmungen

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PePe gelten für alle Angebote und Verträge. Sie gelten auch dann ausschließlich, wenn der Vertrag durch Annahme unseres Angebotes zustande kommt. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

(3) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Bei Begründung der sachlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte ist das Amtsgericht Hamburg-Mitte zuständig.

(5) Soweit nach § 305c BGB zulässig, sind abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden nur wirksam, wenn sie in Schrift- oder Textform erfolgen. Dies gilt auch für Änderung dieser Schriftformabrede.

D. Direktvermittlung

Neben der aktiven Stellenanzeige, dem Recruiting und dem Newplacement-Perspektivprogramm wird alternativ auch eine Direktvermittlung als klassische erfolgsbasierte Dienstleistung angeboten (nachfolgend ausschließlich geregelt unter D.).

§ 1 Gegenstand

(1) Vertragsgegenstand zwischen den Parteien ist die Direktvermittlung von Personal durch PePe an den Kunden, indem PePe dem Kunden mittels eines schriftlichen Profils einen passenden Bewerber vorstellt.

(2) Mit Vorstellung eines Profils gilt dieser Vertrag als vom Kunden akzeptiert.

(3) Die Zusammenarbeit erfolgt ausschließlich erfolgsbasiert. Bei Vertragsabschluss (Unterzeichnung des Vertrages durch einen von PePe vermittelten Bewerber mit dem Kunden) wird pro erfolgreicher Vermittlung jeweils das unten näher vereinbarte Erfolgshonorar fällig. Vertragsschlüsse in diesem Sinne umfassen neben Arbeitsverhältnissen auch etwaig geschlossene Dienst-/Honorar- und Werkverträge, sowie Geschäftsbesorgungsverhältnisse (sog. „entsprechendes Rechtsverhältnis").

(4) Eine Vermittlung im Sinne dieses Vertrages ist ein Vertragsabschluss durch einen von PePe vermittelten Bewerber mit dem Kunden. Auf die Form des Vertrages (mündlich, textlich, schriftlich) kommt es dabei nicht an. Eine Vermittlung ist auch dann wirksam zustande gekommen und löst den Provisionsanspruch nach § 2 aus, wenn:

§ 2 Provision

(1) Die Höhe der Provision beträgt 35% des zwischen dem Kunden und dem durch PePe vorgestellten Bewerber vertraglich vereinbarten Jahresbruttozielgehalts auf Basis des unterstellten ersten Beschäftigungsjahres (mindestens aber 15.000,- €) und ist mit Abschluss der Vereinbarung zwischen dem Bewerber und dem Kunden sofort fällig.

(2) Das Jahresbruttozielgehalt umfasst neben dem Grundgehalt auch alle zusätzlichen Leistungen, z.B. variable Vergütungsbestandteile, Boni, Prämien, Aktienpakete und Firmenwagen (Firmenwagen werden mit pauschal 5.000,- € bewertet).

(3) Die Höhe der vereinbarten Provision versteht sich zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Der Kunde erhält auf digitalem Wege eine entsprechende Rechnung.

(4) Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Zugang der Rechnung ohne Abzug fällig. Der Kunde gerät ohne weitere Mahnung in Verzug, wenn er nicht spätestens am Tag nach Zugang der Rechnung zahlt. Zahlungen sind in jedem Fall nach § 366 Abs. 2 BGB zu verrechnen. Wir sind berechtigt, die Ansprüche aus diesem Vertrag abzutreten.

§ 3 Mitwirkung/Pflichten

(1) Nach Zuleitung eines Profils teilt der Kunde PePe innerhalb von 5 Werktagen mit, ob der Bewerber im Bewerbungsprozess weiter berücksichtigt wird oder ob diesem abgesagt werden soll.

(2) Der Kunde ist verpflichtet das Zustandekommen eines entsprechenden Vertrages mit dem Bewerber PePe unverzüglich durch Übersendung einer Kopie des beiderseits unterzeichneten Vertrages (hilfsweise durch formlose Nachricht der wesentlichen Inhalte bzgl. Beginn und Höhe des Jahresbruttozielgehaltes) mitzuteilen.

(3) Nicht vom Pflichtenbereich von PePe umfasst ist eine Rechtsberatung, insbesondere auch nicht die Prüfung oder Einholung von für das Rechtsverhältnis zwischen dem Bewerber und dem Kunden relevanten behördlichen Genehmigungen oder Arbeitsgenehmigungen (z.B. aufenthalts- oder ausländerrechtliche Voraussetzungen, sowie solcher, die von Gesetzes wegen für die Ausübung der Tätigkeit erforderlich sind wie gesundheitliche Eignung oder polizeiliches Führungszeugnis des Bewerbers). Ebenso besteht keine Pflicht zur Besetzung der vakanten Position.

§ 4 Haftung

(1) Aufgrund der getroffenen Vorauswahl von Bewerbern durch PePe kann der Kunde keine Ansprüche geltend machen, insbesondere nicht für die Qualität der erbrachten Dienste des Bewerbers nach dem Abschluss entsprechender Rechtsgeschäfte mit dem Kunden.

(2) PePe haftet auch nicht für Angaben, die Bewerber in Lebenslauf, schriftlichen Korrespondenzen oder Gesprächen und sonstigen Kommunikationsformen gegenüber PePe gemacht haben. Der Kunde ist allein für die Überprüfung der durch den Bewerber gegenüber PePe gemachten Angaben verantwortlich. Auskunfts- oder Herausgabeansprüche des Kunden gegenüber PePe in Bezug auf Daten des Arbeitsuchenden bestehen nicht.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, sich an die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu halten.

(4) Die Haftung von PePe ist der Höhe nach begrenzt auf den Schaden, der nach der Art des hier in Rede stehenden Geschäftes vorhersehbar und typisch ist, höchstens jedoch bis zur Erreichung des jeweiligen Auftragswertes (dieser richtet sich nach § 2 des Vertrages).

(5) Eine weitergehende Haftung von PePe besteht nicht.

(6) Der Haftungsausschluss gilt nicht bei grob fahrlässigem oder vorsätzlichem Handeln von PePe, das zur Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit führt. In diesem Falle haftet PePe nach den gesetzlichen Bestimmungen.

§ 5 Vertraulichkeit

(1) Die Parteien werden die maßgeblichen datenschutzrechtlichen Vorschriften, die sich insbesondere aus der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) in der jeweils geltenden Fassung ergeben, beachten und einhalten. Ohne ausdrückliche Genehmigung durch PePe ist es dem Kunden nicht erlaubt, die Bewerberangaben an Dritte weiterzugeben. Der Kunde darf die Informationen lediglich im Rahmen des zwischen ihm und PePe bestehenden Rechtsverhältnisses nutzen.

(2) Die Profile/Bewerbungsunterlagen, die im Eigentum von PePe stehen, müssen in Übereinstimmung mit den datenschutzrechtlichen Vorgaben vollständig zurückgegeben oder gelöscht werden, wenn ein entsprechendes Rechtsgeschäft zwischen Kunde und Bewerber nicht zustande kommt.

§ 6 Referenznennung und Nutzung von Marken

(1) Der Kunde gestattet PePe, ihn unter Nennung des Unternehmensnamens als Referenzkunden zu benennen. Dies umfasst insbesondere die Verwendung auf der Website, in Präsentationen, in Social Media sowie in sonstigen vertrieblichen und marketingbezogenen Materialien.

(2) Der Kunde räumt PePe hierfür ein einfaches, nicht übertragbares und nicht ausschließliches Nutzungsrecht an seiner Marke sowie dem Unternehmenslogo ein, soweit dies zur vorgenannten Referenznennung erforderlich ist. Die Darstellung erfolgt sachlich und ausschließlich in Bezug auf die tatsächlich erbrachten Leistungen.

(3) Die Nutzung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Eigenwerbung und darf jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Der Widerruf bedarf der Textform (z. B. per E-Mail). Nach Eingang des Widerrufs wird die Referenznennung innerhalb eines angemessenen Zeitraums entfernt bzw. unterlassen.

(4) Eine weitergehende werbliche Darstellung, insbesondere Aussagen zur Qualität der Zusammenarbeit oder zur Erfolgsquote, erfolgt nur nach ausdrücklicher gesonderter Zustimmung des Kunden.

§ 7 Schlussbestimmungen

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von PePe gelten für alle Angebote und Verträge. Sie gelten auch dann ausschließlich, wenn der Vertrag durch Annahme unseres Angebotes zustande kommt. Abweichende Bedingungen des Vertragspartners werden nicht Vertragsbestandteil.

(2) Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so wird die Gültigkeit des Vertrages im Übrigen hiervon nicht berührt. Die Parteien werden sich bemühen, die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Regelung zu ersetzen, die der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung wirtschaftlich so nahe wie möglich kommt. Das gleiche gilt im Falle einer Regelungslücke.

(3) Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Parteien aus oder in Verbindung mit diesem Vertrag ist die Freie und Hansestadt Hamburg. Dieser Vertrag unterliegt deutschem Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

(4) Bei Begründung der sachlichen Zuständigkeit der Amtsgerichte ist das Amtsgericht Hamburg-Mitte zuständig.

(5) Soweit nach § 305c BGB zulässig, sind abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden nur wirksam, wenn sie in Schrift- oder Textform erfolgen. Dies gilt auch für Änderung dieser Schriftformabrede.

← Zurück

Impressum

Angaben gemäß § 5 TMG

PePe Personalperspektiven GmbH
Giesestraße 35
22607 Hamburg

Vertreten durch

Inhaberin: Johanna Buch
Geschäftsführung: Jan Phillipp Wulf

Handelsregister

Registergericht: Amtsgericht Hamburg
Registernummer: folgt

Kontakt

E-Mail: info [at] pe-pe.io
Telefon: 0157 7720 3533

Verantwortlich für den Inhalt (§ 55 Abs. 2 RStV)

Jan Phillipp Wulf
Giesestraße 35, 22607 Hamburg

Haftungsausschluss

Die Inhalte dieser Website wurden mit größtmöglicher Sorgfalt erstellt. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte übernehmen wir keine Gewähr. Als Dienstanbieter sind wir gemäß § 7 Abs. 1 TMG für eigene Inhalte auf diesen Seiten nach den allgemeinen Gesetzen verantwortlich.

Urheberrecht

Die durch die Seitenbetreiber erstellten Inhalte und Werke auf diesen Seiten unterliegen dem deutschen Urheberrecht. Die Vervielfältigung, Bearbeitung, Verbreitung und jede Art der Verwertung außerhalb der Grenzen des Urheberrechtes bedürfen der schriftlichen Zustimmung des jeweiligen Autors bzw. Erstellers.